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Die Oberaußemer Familie Schmitz, "Die Dränke"

Ausarbeitung von U. Reimann, Feb. 2009

 

Die Familie Schmitz lebte bis 1902 noch in Oberaußem, in einem kleinen Haus im damaligen „Gässchen“, dem heutigen Clarenweg. Das kleine Haus befand sich etwa dort, wo sich heute der Parkplatz zwischen der Gaststätte Lipp und dem Wohnhaus von Willi Nicolin befindet. Bis zum Abriß in den 1960ger Jahren, wohnte die Familie Drof in dem kleinen Haus. Ein Sohn der Familie Schmitz, Peter Schmitz, er war mit Katharina geb. Dick verheiratet, war im Jahr 1902 mit seiner Familie in das kleine Anwesen, am Anfang der Niederaußemer Straße, neben dem Bauernhof Hilgers gezogen, dass nach dem Tode der Besitzer, einer Erbengemeinschaft gehörte. Im Jahre 1907 ließ die Erbengemeinschaft das Anwesen durch den Bergheimer Notar Mausbach, öffentlich versteigern. Die Versteigerung erfolgte am 27. August 1907, nachmittags um 5 Uhr, in der Wirtschaft von Michael Esser (Brennerei Esser) in Oberaußem. Peter und Katharina Schmitz geb. Dick erhielten den Zuschlag.

Die Urkunden zum Ablauf der Versteigerung und zu deren Ergebnis liegen noch als Originale vor, sie sind im Besitz von Fritz Eßer.

Nachfolgend das handgeschriebene Protokoll der Versteigerung.

 

 

 

Die Urkunde der amtlichen Eintragung ins Grundbuch

 

 

Die in alter deutscher Handschrift erstellten Dokumente haben folgende Wortlaute:

 

Reg. Nr. 605   für 1907

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Verhandelt zu Oberaußem in der Wirtschaft von Michael Esser am 27. August 1907 Nachmittags um 5 Uhr.

Vor dem unterzeichneten Bernhard Mausbach, Königlich Preußischem Notar für den Oberlandesgerichtsbezirk Cöln mit dem Amtssitze zu Bergheim wurde auf Anstehen der Erben der zu Oberaußem verlebten Eheleute Franz Wilhelm Braun und Margarethe geborene Brücken zwecks Teilung und Auseinandersetzung zum Verkauf des nachbezeichneten Grundstückes im Wege der öffentlichen Versteigerung geschritten.

Die Bekanntmachung des Versteigerungstermins war erfolgt durch Einrücken einer Verkaufsanzeige in die Bergheimer Zeitung.

Der Versteigerung wurden folgende Bedingungen zu Grunde gelegt:

1.

Das Grundstück wird verkauft ohne Gewähr für einen bestimmten Flächeninhalt oder für die Beschaffenheit der Gebäude; mit übernommen werden etwaige Grunddienstbarkeiten.

                                                                       2.

Besitz, Stützungen, Lasten und Gefahren gehen mit Eingang der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung auf die Ansteigerer über.

                                                                       3.

Der Steigpreis ist mit Zinsen zu fünf vom Hundert fürs Jahr vom 1. Oktober dieses Jahres abzuzahlen, in drei gleichen Teilbeträgen, von denen der erste am 11. November dieses Jahres und jeder folgende im Jahr nach dem vorgehenden fällig wird, und es ist dem Ansteigerer auch gestattet, in einem Termine mehrere Teilbeträge zusammen abzutragen oder auf den ganzen Steigpreis beziehungsweise Rest nebst Zinsen zu jeder Zeit vor Erbfall zu entrichten.

Der Steigpreis ist mit den Zinsen sofort einforderbar

a.  im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als 4 Wochen

b.  im Falle eines Konkurses

c.  wenn die nacherwähnte Verpflichtung zur Versicherung der Gebäude   nicht eingehalten wird.

Außer dem Steigpreis hat der Ansteigerer zehn vom Hundert als Aufgeld zur Deckung der Kosten binnen 4 Wochen von heute ab zu bezahlen.

                                                                       4.

Bis zur Auszahlung des Steigpreises nebst Zinsen hat der Ansteigerer die Gebäulichkeiten bei einer deutschen Versicherungsanstalt zum vollen Werte gegen Brandschaden versichert zu halten und sich darüber jederzeit auf Verlangen der Steigpreisgläubiger auszuweisen.

5.

Alle Zahlungen erfolgen ohne Aufrechnung in deutschen Goldmünzen zu Händen und in der Amtsstube des Notars.

                                                                       6.

Auf Verlangen hat der Ansteigerer sofort beim Zuschlage einen den Versteigerern genehmen Bürgen zu stellen, der sich mit dem Ansteigerer bezüglich aller von diesem zu erfüllenden Verbindlichkeiten als Selbstschulder verpflichtet und als Solcher haftet, wenn die Hypothek für den Steigpreis nicht zur Eintragung gelangt. Wird der Bürge nicht sofort gestellt oder der gestellte nicht für annehmbar erachtet, so kann der Zuschlag aufgehoben und auf das Gebot des Vorletztbietenden zurückgegangen werden, der daher jedesmal vor der Hand an sein Angebot gebunden bleibt.

                                                                       7.

Ansteigerer und Bürge unterwerfen sich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus diesem Protokolle ersterer nicht nur persönlich, sondern in Ansehung der Hypothek auch in der Weise, dass die Zwangsvollstreckung aus der Urkunde gegen den jeweiligen Eigentümer des versteigerten Grundstückes zulässig ist.

                                                                       8.

Ansteigerer bewilligt, dass für den von ihm zu zahlenden Steigpreis nebst Zinsen und Aufgeld unter obigen Bedingungen auf das von ihm angesteigerte Grundstück eine Sicherungshypothek für die Steigpreisgläubiger als in ungeteilter Miterbengemeinschaft lebend, in das Grundbuch eingetragen werden, sowie dass die Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in der Weise eingetragen wird, dass die Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer des versteigerten Grundstücks zulässig ist.

                                                                       9.

Alle mit dieser Versteigerung jetzt und in der Folge verbundenen Kosten sind zu Lasten der Ansteigerer. Die Umsatzsteuer trägt der Ansteigerer.

                                                                       10.

Aufgebote dürfen nicht unter zehn Mark erfolgen.

                                                                       11.

Die Grundbuchnachschriften sind dem Notar zuzusenden, für Versteigerer in einem Exemplare.

                                                                       12.

Ansteigerer erhalten einen kostenfreien Auszug aus diesem Protokolle.

                                                                       13.

Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung dieses Vertrages wird vorbehalten. Mit Erklärung der Genehmigung seitens des Vormundschaftsgerichts gegenüber dem Vormund soll der Vertrag für alle Beteiligten rechtswirksam werden. Eine Abschrift des Genehmigungsbeschlusses ist dem Notar zuzusenden.

 

Im heutigen Termine erschienen und beantragten die Vornahme der Versteigerung:

A; Arnold Braun Tagelöhner in Quadrath, handelnd für sich und als Vormund der minderjährigen Kinder seiner verstorbenen Schwester Elisabeth geborene Braun und deren Ehe mit Franz Braun, Namens Margaretha, Heinrich, Gertrud, Anna Maria, Franz und Helene Braun alle gewerblos zu Oberaußem.

B; Witfrau Heinrich Lepper Magdalena geborene Braun ohne Geschäft in Cöln-Nippes Siebachstrasse 105.

C; Heinrich Braun, Tagelöhner in Quadrath handelnd als Pfleger der vorgenannten Minderjährigen Braun.

Nach Vorlesung der Versteigerungsbedingungen wurde ausgestellt und zugeschlagen wie folgt:

Grundbuch von Oberaußem Band 4, Artikel 190 Flur Q, Nr.. 542/51 auf dem Katzenbaumgarten,

a.   Hofraum nebst Wohnhaus und Hausgarten Nr. 71, Stall und Scheune, 7a 11qm. Zugeschlagen zum Meistgebote von viertausend Mark den Eheleuten Peter Schmitz Fabrikarbeiter und Katharina geborene Dick, zu Oberaußem, unter Bürgschaft des Rentners Theodor Füser in Oberaußem.

Versteigerer bewilligen die Eintragung der Käufer als Eigentümer des verkauften Grundstückes ins Grundbuch. Die Käufer beantragen diese Eintragung mit dem Vermerk, dass der Eintrag für die übergeleitete Fahrnisgemeinschaft erfolgt.

 

Dem Notar sind alle Erschienenen bekannt.

Dies Protokoll wurde vorgelesen, von den Erschienenen genehmigt und eigenhändig unterschrieben.

gez.      Arnold Braun

gez.      Frau Witwe Lepper

gez.      Heinrich Braun

gez.      Peter Schmitz

gez.      Katharina Schmitz geb. Dick

gez.      Theodor Füser

gez.      Mausbach

 

Zur Urschrift sind anderthalb Mark Stempel entwertet worden. 

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Folgt Abschrift des Genehmigungsbeschlusses VII 93/13

           

Reststempel zur nachbezeichneten Urkunde mit 43 Mark als Gerichtskosten verrechnet.

 

Bergheim, den 4. Oktober 1907

gez. Kürten

Amtsgerichts Assistent

Beschluß

Eine in der Urkunde von Notar Mausbach in Bergheim vom 27 ten August 1907 – Reg. Nr. 605/07 beurkundete Versteigerung wird Namens der darin erwähnten minderjährigen Margaretha, Heinrich, Gertrud, Anna-Maria, Franz und Helene Braun alle zu Oberaußem, vomundschaftsgerichtlich genehmigt.

Bergheim, den 4 ten Oktober 1907

Königliches Amtsgericht, gez. Henzler

Ausgefertigt mit dem Bemerken, dass der vorstehende Beschluß in beglaubigter Ausfertigung dem Vormunde der Minderjährigen, dem Tagelöhner Arnold Braun in Quadrath am 8 ten Oktober 1907 zugestellt worden ist.

(l.l.)      gez. Kürten

als Gerichtsschreiber des Königlichen

Amtsgerichts

 

 

Nachfolgend die Eintragungsurkunde zum Grundbuch

 

Reg. Nr. 605/o7

Immobilarversteigerung Braun

Vom 27. August 1907

Für Ansteigerer, Schmitz Peter Ehel.

Geschäftsnummer Jan 190/7

 

Auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts werden Sie benachrichtigt, dass der in der Gemarkung Oberaußem belegene, bisher im Grundbuche von Oberaußem Band VII Artikel 190 auf die Namen:

1.      Arnold Braun Tagelöhner in Quadrath,

2.      Magdalena Braun Witwe Heinrich Lepper in Horrem

3.      Elisabeth Braun, Ehefrau Franz Braun in Quadrath

eingetragene unten angegebene –Grundstück- am 17. Oktober 1907 auf dem vorbezeichneten Grundbuchartikel auf den Namen:

Schmitz Peter Fabrikarbeiter und Ehefrau Katharina geb. Dick in Oberaußem –übergeleitete Fahrnisgemeinschaft- übertragen worden ist.

Auf diesem Grundbuchblatt ist folgendes eingetragen worden:

Verzeichnis der Grundstücke:

a)      Spalten 1 bis 10:

 

1. Laufende Nr. der Grundstücke:                   3

2. Bisher Laufende Nr. der Grundstücke:         -

3. Gemarkung  :                                              Oberaußem

4. Kartenblatt:                                                 Flur Nr. Q, Parzelle Nr. 542/51

5. Grundsteuermutterrolle:                              Nr. 919

6. Gebäudesteuerrolle:                                    Nr. 71

7. Wirtschaftsart und Lage:                             a. Hofraum nebst Wohnhaus und

                                                                          Hausgarten Nr. 71

                                                                        b. Stall und

                                                                        c. Scheune auf dem Katzen

                                                                           baumgarten

8. Größe:                                                          7 a, 11 m²

9. Grundsteuereintrag:                                    -

10. Gebäudesteuernutzungswert:                   Mark 36

                                                                                 

b)      Spalte Bestand und Zuschreibungen:

Zur laufenden Nummer der Grundstücke:

Nr. 3 gemäß Auflassung vom 27. August 1907 auf Eheleute Peter Schmitz umgeschrieben am

17. Oktober 1907.

gez. Henzler                            gez. Kratzenberg

 

Abteilung III Spalten 1 – 4

Nr. 1

            4000    -          Mark

            400      -          Mark

Auf Nr. 3

Viertausend Mark Sicherungshypothek für den Steigpreis

Gleicher Höhe, verzinslicht mit fünf von Hundert jährlich ab 1. Oktober 1907,

sowie vierhundert Mark Aufgeld, - mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung des jeweiligen Eigentümers der Liegenschaften gemäß Zuwilligung vom 27. August 1907 für:

1.   den Tagelöhner Arnold Braun in Quadrath,

2.   die minderjährigen Kinder der Elisabeth geb. Braun Ehefrau von Franz Braun namens: Margarethe, Heinrich, Gertrud, Anna-Maria, Franz und Helene Braun, alle minderjährig und gewerblos, zu Oberaußem, vertreten durch ihren Vormund, den zuerstgenannten.

3.   Witwe Heinrich Lepper, Magdalena geb. Braun zu Cöln Nippes Sinterstraße 105,

 

alle in Erbengemeinschaft, eingetragen am 17. Oktober 1907

gez. Henzler                             gez. Kratzenberg

Bergheim, den 17 Oktober 1907

Kürten

Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts

 

An

Eheleute Peter Schmitz Fabrikarbeiter

Und Katharina geb. Dick

In Oberaußem

z. Hd. Herrn Notar Mausbach

hier.

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Das Ehepaar Peter und Katharina Schmitz hatte fünf Kinder, 3 Söhne und 2 Töchter.

 

·  Josef Schmitz, geb. am 09.12.1889, in Oberaußem. Er war im 1. Weltkrieg als Soldat beim Inf. Regt. 98 und ist am 18.06.1917 infolge einer schweren Verwundung im Lazarett Charleville, Frankreich gestorben. Er ruht auf der Kriegsgräberstätte in Noyers-Pont-Maugis (Frankreich), Endgrablage, Block A Grab 3561. 

 

·  Barthel Schmitz, geb. 1893 in Oberaußem, er wurde Polizist und wurde durch seine Teilnahme an einer spektakulären Mörderjagd in Köln sehr bekannt und geachtet.

 

·  Wilhelm Schmitz, er heiratete die Katharina Abel aus Oberaußem. Das Ehepaar hatte 2 Kinder und erbaute in den 1920ger Jahren, das am Anfang der Niederaußemer Straße, rechts neben dem Wohnhaus Eßer-Nef-Braun stehende Haus. In dem Haus wohnt heute ihre Tochter Katharina Erkelenz geb. Schmitz, mit ihrem Mann Alfons Erkelenz. Sie ist die Mutter von Josef Vermeer. Der Sohn vom Wilhelm Schmitz war Peter Schmitz, den ältere Oberaußemer noch als „Dränke Pitsch“ in Erinnerung haben dürften. Er war mit Käthe Friedt verheiratet. Ihr Sohn Peter-Wilhelm Schmitz lebt mit seiner Familie in Iversheim bei Münstereifel.

 

·  Gertrud Winkel geb. Schmitz, sie wohnte in Fortuna und war die Mutter von Peter Winkel, der bis zu seinem Tode in Oberaußem gewohnt hat.

 

·  Katharina Braun geb. Schmitz. Sie heiratete den Martin Braun aus Quadrath, mit dem sie zwei Töchter hatte. Katharina Braun war die Schwiegermutter von „Eßers Fibbes“ und somit das Bindeglied zu den Familien Braun und Schicka – Eßer. Sie und ihre Mutter hatten im Ort beide den Spitznamen „Dränke Treng“. Katharina hatte als Kind bei der Einweihung des alten Kriegerdenkmals an der Dränk, mit einem Gedicht die Feierlichkeiten eingeleitet.

 

Die zweite Tochter von Katharina Braun war Katharina Bornschein, sie ist die Mutter von Alfred „Ali“ Braun und Karl-Heinz Bornschein.