Grube Fortuna
Die Geschichte der Ostarbeiter, russischen Kriegsgefangenen wir hier dargestellt
Am 22. Juni 1941 eröffnete die deutsche Wehrmacht den Krieg gegen die Sowjetunion. Bis zum Dezember hatte sie in einem Blitzkrieg das Baltikum, Weißrussland und die Ukraine eingenommen. Die Front verlief bereits weiter im Osten, so daß in den neuen Reichskommissariaten Ostland und Ukraine bereits eine zivile Verwaltung errichtet worden war. In die nichtbaltischen Gebiete der Sowjetunion kamen die Deutschen mit bestialischen Plänen. Während Teile der Bevölkerung die deutschen Soldaten als Befreier vom Bolschewismus begrüßten und vorsichtige Hoffnungen auf die Besatzer setzten, beabsichtigte die Reichsregierung, im Zuge des Konzepts zur Gewinnung von "Lebensraum im Osten" die Gebiete wirtschaftlich zu ruinieren und die Bevölkerung auszuhungern, zu vertreiben oder in Zwangsarbeit zu bringen.
Arbeitsamt Horrem

Abschrift
Arbeitsamt Horrem
Reichsbahndirektion Nr. 154 Köln
Postfachkonto: Köln Nr. 39222
Fernruf Nr. 341 bis 343
Horrem, den 16.7.1941
Adolf‑Hitler‑Straße 2
Gesch.-Z. II b 5780
(In der Antwort gefl. angeben)
Firma
Rhein. A.G. für Braunkohlenbergbau u. Brikettfabrikation
1/Köln
Kaiser‑Friedrich‑Ufer 55
Betrifft: Arbeitseinsatz von ausländischen Zivilarbeitskräften
Vorgang: Ihr Schreiben vom 16.6.1941 - B 1/H -
Mit Ihrem obengenannten Schreiben bitten Sie um Zuweisung kroatischer Arbeitskräfte, da die von Ihnen angeforderten ausländischen Kräfte bisher nicht gestellt werden konnten. Inzwischen ist der Bedarf durch die eingetroffenen italienischen Arbeitskräfte sowie die belgische Unternehmerfirma teilweise gedeckt. Eine Zuweisung kroatischer Arbeitskräfte für den Braunkohlenbergbau ist vorerst nicht möglich, da lediglich ein Sonderkontingent für den Steinkohlenbergbau zur Verfügung gestellt wurde. Eine Entgegennahme von Aufträgen auf kroatische Arbeitskräfte sowie eine Umlegung bereits vorliegender Ausländeraufträge auf kroatische Arbeitskräfte ist bisher nicht möglich.
Sobald eine Zuteilung für den Braunkohlenbergbau in Aussicht steht, werde ich Sie entsprechend unterrichten.
In Vertretung:
(Unterschriften)
Stempel:
Rheinische Aktiengesellschaft für Braunkohlenbergbau und Brikettfabrikation
Eing. 18. JUL. 1941
Beantwortet
Innenansicht einer Baracke

Vorgesehene Ausstattung der Baracke mit Betten und Spinden

Schreiben des Landrates mit Anweisungen die Bürgermeister

Abschrift:
Der Landrat
L.V.I Pol 301
Bergheim, den 15. Juli 1942
An die Herren Amtsbürgermeister und Bürgermeister
des Kreises
Betrifft: Ostarbeitereinsatz.
Wegen
Unter Bezug auf die Besprechung mit Ihrem Sachbearbeiter am 8. ds. Mts. und die dabei abschriftlich übergebene Verfügung der Geheimen Staatspolizei Köln vom 16. Juli 1942 - IV B 3067/42 - gebe ich nachstehend das Ergebnis einer am 10. d. Mts. in Köln mit der Geheimen Staatspolizei stattgefundenen Besprechung bekannt:
Die Abwehr der aus dem starken Ostarbeitereinsatz zu befürchtenden, und bereits eingetretenen Gefahren muß sich erstrecken:
1. auf die sichere Unterbringung zur Verhütung und zur Vermeidung des Verkehrs mit
anderen, anderen ausländischen Arbeitern, namentlich Polen,
2. auf Belehrung der Betriebsführer, der Landwirte und der Bevölkerung im
allgemeinen,
3. auf eingehende Unterweisung der Fachmänner und der Polizeipersonen.
Für die Unterbringung von Ostarbeitern ist bei gewerblichen Betrieben eine ausreichende Umzäunung des Lagers vorzusehen. Vorhandener Stacheldrahtzaun wird geduldet. Bei Landwirten ist für Einsatz von Ostarbeitern auf einzelnen Gehöften die sichere Unterbringung in verschließbarem Raum anzuordnen. Sind in einer Ortschaft mehrere Ostarbeiter bei verschiedenen Bauern untergebracht, so ist für diesen Ort nach Möglichkeit ein Sammellager (Saal) einzurichten.
Gleiche Unterbringung ist bei dem Einsatz von Frauen in der Hauswirtschaft anzustreben.
Die Bewachung der Ostarbeiter muß bei den Werken durch geeignete Schirmherr (Lagerführer) geschehen.
Bei Einzelunterbringung haftet der Arbeitgeber für die Untergebrachten.
Die Deutsche Arbeitsfront und der Reichsnährstand erteilen entsprechende Belehrungen.
Der örtlich zuständige Beamte (Gendarmerie oder Polizei) hat die Führungsaufgabe im Lager zu übernehmen. Die Kennzeichnung der Ostarbeiter muß restlos durchgeführt werden. Die Anbringung des Abzeichens darf nur dauernd erfolgen und ist zu überprüfen.
Nachlässigkeit in der Überwachung, unsachgemäße Beschäftigung der Verkehr mit Polen pp. begünstigen vielfach den Fluchtgedanken. Über flüchtige Ostarbeiter sind schärfste Maßnahmen zu ergreifen.
Außerhalb der Arbeitsstätte befindliche Ostarbeiter sind als flüchtig zu betrachten und festzunehmen. Bei erstmaliger Erfassung ist der flüchtige zunächst dem Betrieb wieder zurückzuführen, die Festnahme ist zu protokollieren. Bei erneutem Befund ist die Überführung in Führerform zu veranlassen. Die Deutsche Arbeitsfront wird in örtlichen Polizeidienststellen entsprechende Lagerführer benennen.
Den Ostarbeitern ist verboten:
Wirtshaus oder xxxxxxxxxxxxxxxxxxx-, Kinobesuch, Kirchgang, Verkehr mit Deutschen, Annäherung oder Verkehr mit Ausländern, zumal Polen. Bei Landwirten ist der gemeinsame Tisch nicht gestattet.
Zu beachten sind:
Die Seuchengefahr, verbrecherische Neigung (Diebstahl, Hinderung, Sabotage, Spionage)
Nachdem der Begriff "Ostarbeiter" in der vorerwähnten Verfügung vom 16. Juni erschöpfend behandelt ist, bitte ich, unverzüglich eine scharfe Überprüfung der Unterbringung und Überwachung zu veranlassen, ferner alle mit den Ostarbeitern in Berührung kommende Polizei- und Hilfsstellen entsprechend zu belehren.
Lohn-Tabelle der Ostarbeiter

Bescheinigung der Arbeitsfähigkeit

Zweifel an der Arbeitsfähigkeit, Abschiebung wohin?

Wahre Zahlen der Ostarbeiter werden als "Geheim" eingestuft
