Startseite  Oberaussem   Familien/Personen  h  Elisabeth Griese

Die Geschichte der Elisabeth Griese

Johanna, Elisabeth, Emilie Griese, geb. 3. April 1929 in Bauscheid
Am 27. August 2024 um 18:00 Uhr wurde in der Richardstraße in Oberaußem der Stolperstein für meine Schwester Elisabeth Griese verlegt.
Menschen aus aus Oberaußem, die an der Gedenkfeier teilnahmen, darunter Vertreter beider Kirchen und der Politik.
Nach der eigentlichen Zeremonie wird diskutiert.

Am 27. August 2024 um 18:00 Uhr wurde in der Richardstraße in Oberaußem der Stolperstein für meine Schwester Elisabeth Griese verlegt.

An der Zeremonie nahmen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger teil, darunter Monsignore Achim Brennecke, Pfarrer Bertenrath sowie die Erste stellvertretende Bürgermeisterin, Frau Elisabeth Hülsewig.

Es war ein tief bewegender Moment, mitzuerleben, wie ein Stolperstein für meine Schwester verlegt wurde - eine Schwester, die ich nie kennenlernen durfte. In diesem Augenblick überkam mich eine Trauer von unerwarteter Tiefe.

 

Stolperstein-Tradition

Alljährlich findet einmal im Jahr das Säubern und putzen der Stolpersteine statt. In der Sonntagspost der Stadt Bergheim wurde darüber berichtet.

 

 

 

Haus St. Josef

 

Düsseldorf Unterrath: Stele zum Gedenken an NS-Opfer enthüllt

Von Ute Neubauer

24. Januar 2024

 

Die Gedenkstele erinnert an Lieselotte Wevers, Foto: Stadt Düsseldorf, Michael Gstettenbauer

Lange Zeit war das Schicksal von Lieselotte Wevers ungeklärt. Sie wurde am 15. April 1931 in Düsseldorf mit Down-Syndrom geboren und starb 1943 im Rahmen der Massenmorde an psychisch Erkrankten und Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen der Nazis. Gemeinsam mit der Mahn- und Gedenkstätte hat ihre Nichte Jutta Wevers das kurze Leben ihrer Tante erforscht. Da es kein individuelles Grab gibt, wurde nun am Josefsheim in Unterrath eine Gedenkstele für sie enthüllt.

Lieselotte wuchs zunächst bei ihren Eltern in Hösel bei Ratingen auf und kam später in das damalige St. Josefs-Heim in Unterrath. Im Rahmen der Euthanasie wurde das Mädchen im September 1943 in die "Anstalt Kalmenhof" im hessischen Idstein verlegt. Hier starb sie am 22. September 1943 im Alter von zwölf Jahren. Jahrzehntelang wurde innerhalb der Kernfamilie nicht über das Schicksal von Lieselotte gesprochen. In den Jahren 2022/2023 konnte mit Hilfe der Mahn- und Gedenkstätte und dem Stadtarchiv Ratingen herausgefunden werden, wann und wo sie starb. Dabei unterstützte ihre Nichte, Jutta Wevers, die inzwischen viel zum kurzen Leben ihrer Tante geforscht hat.

 

(v.l.) Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Bezirksbürgermeisterin Birgit Schentek enthüllten am Dienstag (23.1.) die Stele am Klosterhof in Unterrath gemeinsam mit Jutta Wevers, Foto: Stadt Düsseldorf, Michael Gstettenbauer

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Die entsetzliche und bewegende Geschichte von Lieselotte Wevers ist uns Mahnung, derartiges Unrecht nie wieder zuzulassen. Wir können die Verbrechen nicht ungeschehen machen. Aber wir können an die Opfer erinnern. Die heute enthüllte Gedenkstelle ist daher auch eine Erinnerung an alle Düsseldorfer Opfer des Nationalsozialismus. Wenn sich Feindinnen und Feinde der Demokratie sammeln und über die Verschleppung und Vertreibung von Menschen debattieren, müssen wir alle zusammenstehen. Wir sagen deutlich und mit Nachdruck: Nein! Es darf, es wird kein zweites Mal geben."

Hintergrund

Während des Nazi-Zeit wurden viele Patient*innen der großen Pflegeanstalten, wie etwa in Grafenberg, oder der kleineren, konfessionell geführten Häuser und Heime vom Euthanasie-Erlass bedroht. Tausende Düsseldorfer*innen wurden ab 1934 zwangssterilisiert. Menschen mit Behinderungen erfasste und begutachtete man, bis Ärzte entschieden, welches Leben angeblich "unwert" sei. Diese psychisch Erkrankten, Depressiven, Menschen mit affektiven oder kognitiven Störungen, mit Lernschwächen, mit geistigen Behinderungen aller Art, mit körperlichen Missbildungen oder unheilbaren neurologischen Erkrankungen transportierte sammelte man in Anstalten und ermordete sie. Am Schluss wurden dort selbst demenziell erkrankten Senior*innen die Nahrung entzogen, sodass sie verhungerten.

 

 

Neurologie Uni Bonn

Die Rolle der Bonner Neurologie im Nationalsozialismus

1. Zentrale Figur: Prof. Friedrich Panse

Die wichtigste Person der Bonner Neurologie in der NS‑Zeit war Friedrich Panse, Direktor der Nervenklinik. Er war einer der berüchtigten „Euthanasie"-Professoren, die im Rahmen der Aktion T4 Gutachten erstellten, die über Leben und Tod psychisch Kranker entschieden. Diese Gutachten führten zur Deportation in Tötungsanstalten.

2. Beteiligung an Zwangssterilisationen und rassenhygienischen Maßnahmen

Die Medizinische Fakultät der Universität Bonn - einschließlich der Neurologie - unterstützte das NS‑Gesundheitssystem aktiv. Dazu gehörten:

Zwangssterilisationen nach dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"

Zwangsabtreibungen

Begutachtungen, die zur Einweisung in Heil‑ und Pflegeanstalten führten

Mitwirkung an NS‑medizinischen Verbrechen, auch ohne formale NSDAP‑Mitgliedschaft der beteiligten Ärzte

3. Neuropathologische Forschung an Opfern

Die Neurologie war reichsweit eng mit der Hirnforschung an getöteten Patientinnen und Patienten verbunden. Auch Bonn war Teil dieses wissenschaftlichen Netzwerks, das Präparate aus Tötungsanstalten erhielt. Die Forschungsliteratur zeigt, dass Neurologie und Psychiatrie im NS‑Staat besonders stark in Verbrechen involviert waren.

4. Anpassung der Fakultät an das NS‑Regime

Die Medizinische Fakultät der Universität Bonn war kein Ort des Widerstands:

1933 waren über ein Drittel,

1945 über zwei Drittel der Fakultätsmitglieder NSDAP‑Mitglieder. Auch viele Ordinarien traten ab 1934/37 der Partei bei.

Selbst Professoren, die nicht in der Partei waren, ließen in ihren Kliniken Zwangssterilisationen durchführen.

5. Verfolgung und Vertreibung jüdischer und politisch unerwünschter Neurologen

Wie im gesamten Reich wurden auch in Bonn jüdische und politisch missliebige Ärztinnen und Ärzte:

entlassen

verfolgt

zur Emigration gezwungen

Dies entsprach der reichsweiten Entwicklung, bei der im Fach Neurologie nahezu alle „nicht‑arischen" Wissenschaftler entfernt wurden.

6. Nachkriegszeit: späte Aufarbeitung

Nach 1945 wurden belastete Mediziner zunächst entfernt, viele kehrten jedoch in den 1950er Jahren zurück. Die systematische Aufarbeitung begann erst Jahrzehnte später. Die grundlegende Studie von Ralf Forsbach zeigt, dass sämtliche Mediziner der Bonner Kliniken durch ihre Arbeit das NS‑Gesundheitssystem stützten.
 Zusammenfassung

Die Neurologie der Universität Bonn spielte im „Dritten Reich" eine aktive und belastete Rolle:

Beteiligung an „Euthanasie"-Gutachten (v. a. Panse)

Mitwirkung an Zwangssterilisationen und rassenhygienischen Maßnahmen

Einbindung in Forschung an Opfern

Hoher Grad an Anpassung und Mitläufertum

Vertreibung jüdischer Neurologen

Damit war die Bonner Neurologie ein funktionaler Bestandteil der NS‑Medizinverbrechen.

Wenn du möchtest, kann ich dir auch:

eine biografische Analyse von Friedrich Panse,

eine Rekonstruktion der Bonner Nervenklinik 1933-45,

oder die juristische Aufarbeitung nach 1945 erstellen.

 

 

Reichsgesetzblatt Teil I. Ausgegeben zu Berlin, den 25. Juli 1933. Nr. 86.

529

Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses.

Vom 14. Juli 1933.

§ 1

Wer erbkrank ist, kann durch einen operativen Eingriff unfruchtbar gemacht werden, wenn nach den Erfahrungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden.

Als erbkrank im Sinne dieses Gesetzes gelten:

  1. Angeborener Schwachsinn,

  2. Schizophrenie,

  3. Zirkuläres (manisch‑depressives) Irresein,

  4. Erbliche Fallsucht,

  5. Erblicher Veitstanz (Huntingtonsche Chorea),

  6. Erbliche Blindheit,

  7. Erbliche Taubheit,

  8. Schwerer erblicher körperlicher Mißbildung.

Ferner kann unfruchtbar gemacht werden, wer an schwerem Alkoholismus leidet.

§ 2

Der Antrag auf Unfruchtbarmachung kann gestellt werden von:

  1. dem Erbgesundheitsgericht,

  2. dem Amtsarzt,

  3. dem Leiter einer Heil‑ und Pflegeanstalt,

  4. dem Betroffenen selbst.

Ist der Betroffene entmündigt oder geschäftsunfähig, so kann der Antrag auch von seinem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

§ 3

Über den Antrag entscheidet das Erbgesundheitsgericht. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften der §§

 

 

Testseite

 

#mce_temp_url#