Die Musterung
1. Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen (Art. 4 GG) Die wichtigste und rechtlich sauberste Möglichkeit. Seit 1949 garantierte das Grundgesetz das Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Allerdings war das Verfahren in den 1950er- und frühen 1960er‑Jahren streng, oft entwürdigend und berüchtigt für „Gewissensprüfungen", bei denen Verweigerer vor Kommissionen ihre Haltung verteidigen mussten. Trotzdem war es ein realer Weg, den Wehrdienst zu vermeiden. Ergebniss: Zivildienst (damals „Ersatzdienst"), meist länger als der Wehrdienst.
2. Untauglichkeit / Zurückstellung aus gesundheitlichen Gründen
Viele junge Männer versuchten, bei der Musterung als „T5" (untauglich) eingestuft zu werden.Typische Wege:
- tatsächliche Krankheiten oder Behinderungen
- Übertreibung oder Simulation von Beschwerden
- psychologische Auffälligkeiten
- extreme Kurzsichtigkeit
- Rücken- oder Gelenkprobleme
Die Musterung war streng, aber nicht unüberwindbar.
Ergebnis: Dauerhafte oder zeitweise Ausmusterung.
3. Studium oder Ausbildung - Zurückstellung
In den frühen 1960er‑Jahren war es relativ leicht, sich durch:
- ein begonnenes Hochschulstudium
- bestimmte Ausbildungen
- Lehramtsstudium
- Theologiestudium
zurückstellen zu lassen. Viele nutzten diese Möglichkeit, um die Einberufung hinauszuschieben - oft so lange, bis sie altersbedingt nicht mehr eingezogen wurden.
4. Losverfahren (1960-1965)
Zwischen 1960 und 1965 gab es ein Losverfahren, weil mehr Wehrpflichtige vorhanden waren als benötigt.
Das Los entschied über die Reihenfolge der Einberufung. Wer „Glück" hatte, wurde gar nicht erst gezogen.
5. Berufe mit Wehrdienstausnahme
Einige Tätigkeiten führten zu Befreiungen oder Zurückstellungen, z. B.:
- Polizei (Landespolizei, BGS)
- Feuerwehr (beruflich)
- bestimmte technische Schlüsselberufe
- Landwirtschaftliche Familienbetriebe (zur Sicherung des Betriebs)