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Der sinnlose, brutale Tod von Konrad Dresen aus Oberaussem.

Die nachfolgende Schilderung der Ereignisse stammt von seinem Sohn Heinz Dresen, aufgeschrieben von U. Reimann im April 2008.



Konrad Dresen war am 07.07.1918 in Ichendorf geboren. Seit dem 01.04.1938 stand er im Militärdienst. Am 24.05.1942 hatte er Anna Pees aus Oberaußem geheiratet. Aus der Ehe der beiden stammen 2 Söhne, Wilfried und Heinz Dresen, wobei Heinz zum Todeszeitpunkt seines Vaters noch gar nicht geboren war.

Im März 1945 war Konrad Dresen als Obergefreiter in einer Überwachungs- und Betreuungskompanie (Feldjäger) in Frankfurt a. Main eingesetzt. Er diente dort dem Kompanieführer, einem Oberst, ausschließlich als persönlicher Dienstfahrer. Am 25.03.1945 erhielt er von seinem Oberst selbst, einen dienstlichen Befehl. Er sollte zwei, seinem Vorgesetzten nahe stehenden Frauen, eine davon war schwanger und die zweite hatte ein kleines Kind, persönlich mit dem Dienstwagen nach Würzburg bringen. Auf der Autobahn in Richtung Würzburg wurde der Wagen von einem SS-Kommando, ein SS-Obersturmbannführer und drei weitere SS-Männer, gestoppt. Im Laufe der Befragung nach dem Fahrtzweck und dem Reiseziel unterstellte der leitende SS-Offizier (OSBF) dem Konrad Dresen „Unerlaubtes Entfernen von der Truppe, auf das damals die Todesstrafe stand“. Dieser beteuerte seine Unschuld und verwies auf den dienstlichen Fahrbefehl seines Vorgesetzten, den er auch vorlegte. Das SS-Kommando akzeptierte den Fahrbefehl jedoch nicht und man nahm Konrad Dresen in Gewahrsam. Sie schafften ihn in eine nahe gelegene Kaserne. Dort waren nur noch einige ältere Männer des Volkssturmes zusammen mit einigen Hitlerjungen stationiert. Der Befehlshaber in der Kaserne war ein erst 19 Jahre alter Oberleutnant. Der SS-Obersturmbannführer erteilte dem Oberleutnant den Befehl, ein Kommando für eine standrechtliche Erschießung von Konrad Dresen zusammenzustellen, den er der Fahnenflucht bezichtigte. Zuerst hatte der junge Oberleutnant diesen Befehl, unter Hinweis auf die Unschuld des Gefangenen, der habe doch einen ordnungsgemäßen, dienstlichen Fahrbefehl seines Kompaniechefs, nicht akzeptiert. Darauf zwang der SS-Offizier ihn mit gezogener Dienstwaffe und der Drohung: „Wenn Sie den Befehl verweigern, werde Sie gleich mit erschossen“, seinem Befehl Folge zu leisten. So wurde dann doch, trotz aller Widersprüche und Bedenken, aus den Leuten des Volkssturmes ein Erschießungskommando zusammengestellt, das sehr rasch in Aktion treten mußte. Den Feuerbefehl ihres Oberleutnants hatten die alten Männer dann nur mit Abscheu und tiefstem Bedauern befolgt. Nach der Salve war Konrad Dresen aber nicht tödlich getroffen worden, da die Männer wohl bewußt nicht genau gezielt hatten. Er war verwundet auf die Knie gesunken. Darauf war der SS-Obersturmbannführer hinter den verwundeten Konrad Dresen getreten und hatte ihn persönlich mit einem Genickschuss getötet. Seine Leiche hatten die SS-Männer beim Verlassen der Kaserne mitgenommen. Sie wurde nie gefunden.

Ein Mitglied des Erschießungskommandos, war ein alter, bereits pensionierter Oberförster des Frankfurter Stadtwaldes gewesen. Er war laut eigener Aussage nicht über diese brutale Hinrichtung von Konrad Dresen hinweggekommen. Einige Jahre nach Kriegsende hatte er zufällig den einstigen SS-Obersturmbannführer auf dem Frankfurter Hauptbahnhof entdeckt und ihn auch wieder erkannt. Daraufhin hatte er eigenständig recherchiert und dabei herausgefunden, dass dieser von ihm gehasste Mann, inzwischen unter einem falschen Namen in Frankfurt lebte und dort erfolgreich als Architekt arbeitete. Der Oberförster hatte darauf Anzeige gegen den Mann erstattet. Es kam zu einem Strafprozess, in dem der einstige SS-Obersturmbannführer zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt wurde. Wieviel Zeit er letztendlich davon abgesessen hat, ist der Familie Dresen nicht bekannt. Frau Dresen hatte seinerzeit am Prozess in Frankfurt teilnehmen können. Nach der Verurteilung des Angeklagten hatte die Familie Dresen anonyme Drohungen erhalten. Man forderte sie dabei auf, jegliche weitere Schritte zu unterlassen. Aus Angst um ihre Familie und auch aus Mangel an finanziellen Mitteln, hat Frau Dresen dann auch auf weitere zivilrechtliche Schritte verzichtet.

Abschließend kann mann festhalten: Konrad Dresen wurde in der Heimat, eines von damals vielen Opfern brutaler Willkür. Seine Unschuld wurde im Nachhinein, durch die Verurteilung des schuldigen Täters wohl auch bestätigt.

Schmerzlich für die Familie Dresen ist neben dem unschuldigen Tod vor allem die Tatsache, das bis heute niemand weiß, wo die sterblichen Überreste von Konrad Dresen geblieben sind und das es dadurch auch keinen Ort gibt, an dem mann über den schmerzhaften Verlust trauern könnte.