Startseite  Bücherei  Benutzerordnung

 

Teilöffentliche Bücherei im Katzenbungert
der Albert-Einstein-Realschule
Benutzungsordnung

 

  1. Die teilöffentliche Bücherei im Katzenbungert der Albert-Einstein-Realschule steht den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften zur Ergänzung des Unterrichts und Gestaltung der Freizeit zur Verfügung, Sie ist auch für die Öffentlichkeit zugänglich.

  2. Essen- und Trinkwaren dürfen nicht in die Bücherei mitgenommen werden. Im Büchereiraum muss Ruhe herrschen, Mobiltelefone müssen ausgestellt werden.

  3. Das Entleihen der Medien ist für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenlos. Erwachsene zahlen eine Jahresgebühr von 2,00 Euro. Der Ausweis ist ein Jahr vom Tage der Ausstellung an gültig. Die Kunden der teilöffentlichen Bücherei melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist eine Einverständniserklärung ihres gesetzlichen Vertreters auf dem Anmeldeformular erforderlich. Der Personalausweis des Vertreters ist vorzulegen. Dies gilt nicht für die Schülerinnen und Schüler der Albert-Einstein-Realschule.

  4. Das Entleihen ist nur bei Vorlage des Leserausweises am Ausleihplatz möglich. Der Leseausweis ist kostenlos. Der Verlust eines Ausweises und eine Änderung der Anschrift oder des Namens des Kunden muss der Bücherei sofort mitgeteilt werden. Wir bitten zu beachten, dass der Ausweis nicht übertragbar ist. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises nach Ausweisverlust ist eine Gebühr von 2,50 Euro zu zahlen.

  5. Die Ausleihfrist beträgt vier Wochen. Eine Verlängerung ist möglich und kann telefonisch oder persönlich beantragt werden.

  6. Bei Überschreiten der Leihfrist wird eine Mahngebühr von 0,50 Euro pro Woche und Medium erhoben. Die säumigen Entleiher werden angemahnt und tragen die Portokosten für die Mahnbriefe. Jeder Entleiher haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Medien, für die er oder sie verantwortlich ist. Für noch nicht volljährige Personen haften die Erziehungsberechtigten.

 

Ekkerhard Engels

 

Schulleiter