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Geuers Garten trifft St. Vinzentius

Ausarbeitung von Peter Geuer, 2026

 

Einweihung neue Kirche in Oberaußem, 26. Mai 1881, Stahlstich von 1879

 

 

 

War es Fügung?


Geuers Garten trifft St. Vinzentius


Der Weg zum Bauplatz

 

Ursprünglich war geplant, die bestehende Kirche auf dem Tonnenberg abzureißen und an gleicher Stelle die neue zu errichten.

Christian Kämmerling schreibt in seiner Chronik von Oberaußem hierzu (ab S.58) wie folgt: „[...] Und so trafen sich denn "infolge ordnungsgemäßer Einladung" unter dem Vorsitz des Landrats Birck der Gemeinderat, angeführt von Bürgermeister Becker und Gemeindevorsteher Berens, und der Kirchenvorstand unter seinem Vorsitzen Pfarrer Richartz am 17. Februar 1871 zu einer "vereinigten Sitzung", um über den projektierten Neubau der hiesigen Kirche bzw. über die Auswahl einer Baustelle zu beraten. Man beschloß einstimmig, zunächst den Archltekten Lange zu beauftragen, sich unter Anfertigung einer Skizze der Kirche über die Höhe der Kosten, die zur Herstellung des Platzes zum Bau notwendig werden, zu äußern. Am 13.11.1871 traf man sich dann erneut unter dem Vorsitz des Landrats, um über die Baustelle für die neue Kirche zu beraten. Der Vorsitzende teilte mit, daß der Architekt Lange in seinem Bericht an das Erzbischöfliche Generalvikariat " als den natürlichsten Platz für die neue Kirche in Oberaussem die Stelle der jetzigen Kirche auf dem Tonnenberg erklärt habe und daß derselbe den für die Wahl dieser Stelle in dem Gutachten des Königlichen Kreisbaumeisters Böttcher vom 12. März 1870 aufgeführten Gründen vom technischen und ästhetischen Standpunkte aus sich vollständig anschließe."

Der Vorsitzende suchte, gestützt auf dieses Gutachten, die Versammlung zu bestimmen, sich für den Platz der alten Kirche als Baustelle für die neue Kirche auszusprechen. Die Versammlung trat nach Diskussion auch dieser Ansicht des Landrats bei und erklärte sich mit dieser Baustelle einverstanden.

Überliefert ist, daß dieser Beschluß, rein formal gesehen, zwar ordnungsgemäß zustande kam, doch ist gewiß, und das kann mit Sicherheit angenommen werden, daß eine Reihe von Mitgliedern dieser Versammlung nur halbherzig zugestimmt haben. Vielleicht hat auch die Autorität des Landrats das Nötige hierzu beigetragen.

Am 20.6.1872 lagen der Versammlung nun Skizze und Kostenvoranschlag mit der Endsumme von 17.905 Talern vor, die der Architekt unter dem Datum vom 15. Mai 1872 erstellt hatte. Jedoch erklärten sich die Mitglieder nach Einsichtnahme außerstande, hierüber Beschluß zu fassen. Der Bürgermeister als Vorsitzender dieser Sitzung vertagte kurzerhand auf zwei Wochen.

Zur erneuten Beschlußfassung hatte der Bürgermeister für den 14. August 1872 eingeladen, jedoch die Mitglieder blieben fern. Im Protokoll heißt es: "Da die Miglieder nicht in beschlußfähiger Anzahl erschienen sind, konnte der gedachte Gegenstand nicht zur Beratung gebracht werden und wurde hierüber gegenwärtiges negativ-Protokoll aufgenommen."

Dieses Verhalten wird die Obrigkeit sehr verstimmt haben, denn bereits am 16. Oktober 1872 rief der Bürgermeister die Versammlung erneut zusammen, um in der Kirchenbau-Angelegenheit den Inhalt des Erlasses der Königlichen Regierung zu Köln vom 27. September mitzuteilen, wonach der Platz der alten Kirche als Baustelle für die neue Kirche bestimmt wurde. Und dann heißt es auch noch: „Nachträgliche Einsprüche sind nicht zu berücksichtigen."

Dieses "Diktat" der Regierung muß wohl die Oberaussemer Volksseele zum sprichwörtlichen "Kochen" gebracht haben. Man verfaßte eine Eingabe an den Königlichen Landrat Birck zu Bergheim, die von vielen Einwohnern unterschrieben wurde. In der Aufregung vergaß man sogar, das Datum einzusetzen. Diese Eingabe war nun Gegenstand der Beratung des Gemeinderates in der Sitzung am 31. 2 Januar 1873. Und da stellte sich heraus, daß sämtliche Mitglieder des Gemeinderates und des Kirchenvorstandes diese Eingabe mit unterschrieben hatten. Dort hatte man nämlich in Vorschlag gebracht, die Kirche auf dem sogenannten "Geuers-Garten“ zu bauen, dort wo sie heute steht.

In jener Sitzung wurde nun der Beschluß von November 1871 rückgängig gemacht, der den Neubau auf dem Tonnenberg vorsah und beschloß einstimmig, den Ankauf des in Vorschlag gebrachten „Geuers-Garten“ zu betreiben.

Man ließ die Regierung wissen, daß durch freiwillige Spenden einschließlich der Zinsen runde 5000 Taler in der Kirchenkasse und daß durch Umlagen auf die direkten Steuern einschließlich der Sammlungen ca. 9000 Taler in der Communalkasse vorhanden seien und daß die Versammlung die Ansicht vertrete, aus einem dieser Fonds den Grundstückserwerb zu bestreiten. Man bat die Regierung, zu entscheiden, wer als Käufer der Baustelle zu fungieren habe. Bereits am 29. Juli 1873 konnte Bürgermeister Becker dem Gemeinderat verkünden, daß die Königliche Regierung zu Köln die Erwerbung der Grundstücke am sogenannten „Geuers-Garten“ zum Zwecke des Neubaues der Kirche genehmigt habe.

Gleich im Anschluß hieran mußte die Versammlung aber davon Kenntnis nehmen, daß nunmehr die Besitzer der Grundstücke nicht mehr zum Verkauf ihrer Parzellen bereit waren. Hierzu legte der Bürgermeister ein Schreiben des Friedensrichters Daniels aus Bergheim vor, in dem dieser erklärte, daß der "Familienrat" der Erben, in deren Besitz die Grundstücke sich befanden und daran auch Minderjährige beteiligt seien, aus nicht stichhaltigen Gründen den Verkauf nicht mehr eingehen wollte.

 

Mehr als ein Jahr dauerten die intensiven Bemühungen des Gemeindevorstehers und verschiedener Gemeinderatsmitglieder, die Grundstückseigentümer umzustimmen.

 

Auf S.57 seines Buches schreibt Kämmerling wie folgt: „Nun war in dem Architekten August Langen aus Köln bereits der Mann gefunden, der im Jahre 1872 den Bauplan und die Kostenberechnung für den Kirchenneubau vorlegte und dafür 239 Taler erhielt. So war also 1872 bereits eine große Vorarbeit geleistet. Geprüfte Baupläne lagen vor, Kostenberechnung erstellt, zwei drittel der Bausumme war vorhanden,

jedoch was war mit dem Baugrundstück? "[...]

 

Peter Geuer schreibt dazu:

 

„Die Suche nach einem geeigneten Bauplatz gestaltete sich schwierig, da die Gemeinde über keine entsprechenden eigenen Grundstücke verfügte und ein beträchtlicher Teil des Oberaußemer Grundeigentums sich in Händen von Nichtkatholiken befand. Schließlich rückten zentral gelegene Flächen in den Fokus, die ursprünglich u. a. meinen Vorfahren, dem Grundstückseigentümer Hermann Geuer (1790–1873) und seiner Ehefrau Anna Sibilla, geborene Strantz (1794–1871), gehörten. (im Volksmund „Geuers Garten“ genannt).

Bereits zu Lebzeiten der Eheleute Geuer wurde versucht, einen Grunstücksverkauf zu erreichen. Nach deren Tod gingen ihre Grundstücke jedoch auf mehrere Erben über, darunter auch minderjährige Kinder. Die dadurch entstandenen komplexen Eigentumsverhältnisse erschwerten die Verhandlungen erheblich und verzögerten eine Einigung über Jahre hinweg. Erst nach einer Zeit von fast 10 Jahren kamen dann die nachfolgend aufgeführten Hauptpersonen und beteiligten Parteien zu einer Lösung.

 

Hauptpersonen und beteiligte Parteien:


Bürgermeister Becker:

Bürgermeister von Paffendorf und Vorsitzender des Gemeinderates.

Diverse Gemeinderatsmitglieder:

Anna Gertrud Geuer:

Mitbesitzerin von Grundstücken (Parzellen Flur A), die für den Kirchenplatz erworben wurden. Sie kaufte später nicht benötigte Gebäude zurück.

Johann Heinen und Agnes geb. Geuer (verstorben):

Eheleute, deren zwei minderjährige Kinder als Miterben der Grundstücke von Anna Gertrud Geuer genannt werden.

Johann Heinrich Berens:

Gemeinderatsmitglied, das im Namen der Gemeinde Anteile kaufte und in rechtliche Teilungsverfahren involviert war.

Wilhelm Conrads & Johanna geb. Kleefisch:

Eheleute, die eine Parzelle (Flur Q Nr. 460) für 100 Taler an die Gemeinde verkauften.

Stephan Joseph Paar & Catharina geb. Vasen:

Eheleute, die eine Parzelle (Flur Q Nr. 125) für 300 Taler an die Gemeinde verkauften.

Arnold Roßbach & Margaretha geb. Becker: Eheleute, die eine Parzelle (Flur Q Nr. 459) für 100 Taler an die Gemeinde verkauften


Wichtige Orte und Grundstücke:

 

Oberaußem:

Ort der Verhandlungen und Lage der Grundstücke.

Jeselli-Gäßchen:

Lage der erworbenen Parzellen.

Kirchenplatz:

Der geplante Bauplatz, für den die Grundstücke erworben wurden.

Parzellen:

Flur A Nr. 525/158, 526/158, 527/158, Flur Q Nr. 459/126, 460/126, 125.


Erst in der Gemeinderatssitzung der Zivilgemeinde Oberaußem am 11. August 1874 konnten der Bürgermeister und der stellvertretende Gemeindevorsteher bevollmächtigt werden, die notariellen Kaufverträge abzuschließen. Die notwendigen Grundstücksflächen für den Neubau der Kirche waren endlich erworben, erworben von der Zivilgemeinde Oberaussem.

Am 14. Dezember 1877 stimmte der Gemeinderat unter seinem neuen Vorsitzenden, Bürgermeister Commer, "ohne alle und jede Rückvergütung!' der Übertragung der Bauparzelle an die Kirchengemeinde zu, ebenso der Übertragung der Bauausführung der diese Verpflichtung übernehmenden Kirchengemeinde. Dieser Beschluß fand die Zustimmung der Königlichen Regierung durch Erlaß vom 24. Januar 1878.


 

Das Gemeinderatsprotokoll vom 11. August 1874

 

Ein zentrales Zeugnis hierfür ist das handschriftliche Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 11. August 1874. Das Originaldokument ist als historisch bedeutsam einzustufen, da es detaillierte Einblicke in die kommunale Verwaltung und die rechtlichen Herausforderungen beim Grundstückserwerb im 19. Jh. gibt und zugleich aufzeigt, organisatorischen mit welchem und juristischen Aufwand öffentliche Bauvorhaben damals verbunden waren. Es zeigt ebenfalls auf, wie die Gemeinde mit komplexen Besitzverhältnissen umging, insbesondere wenn Erbengemeinschaften der und Minderjährige involviert waren (wie im Fall verstorbenen Eheleute Heinen/Geuer). Um den Kauf rechtlich abzusichern, mussten formelle Teilungsklagen und Versteigerungen durchgeführt werden. Zudem enthält das Protokoll wertvolle Informationen über Grundstückspreise (in Talern) und die genauen Flurbezeichnungen der damaligen Zeit. Das Dokument belegt die rechtlich aufwendigen Schritte, die notwendig waren, um die Grundstücke für den Kirchenbau zu sichern. Da sich Teile der Flächen im Besitz einer Erbengemeinschaft befanden, mussten zunächst Anteile aufgekauft und anschließend ein gerichtliches Teilungsverfahren eingeleitet werden. Dieses mündete in eine öffentliche Versteigerung (Lizitation), bei der die Gemeinde schließlich den Zuschlag erhielt.

 

Insgesamt wurden mehrere Parzellen erworben, darunter auch Grundstücke verschiedener Oberaußemer Familien. (z. B. bei den Verkäufern Wilhelm Conrads und Johanna geb. Kleefisch handelt es sich um die UrUr-Großeltern von Ulrich Reimann).

 

Der Gesamtkaufpreis für die Grundstücke belief sich auf 1.688 Reichstaler zuzüglich Zinsen und Nebenkosten.

 

Ein Teil des Geländes, der für den Kirchenbau nicht benötigt wurde, wurde später einschließlich der darauf befindlichen Wohnhäuser für 500 Taler an Anna Gertrud Geuer, eine der ursprünglichen Eigentümerinnen, zurückverkauft.

 

Die Goldmark war ab 1871 die neue, goldgedeckte Währung des Deutschen Kaiserreichs, die den Reichstaler ablöste. Im Zuge der Währungsreform entsprach 1 Reichstaler exakt 3 Mark.


 

 

Zusammenfassung

 

Diese Schilderung der in der Zeit zusammenwirkenden Ereignisse ist der Nachweis, dass der Kirchenneubau der  Oberaußemer Pfarrkirche St. Vinzentius unwiederbringlich mit meiner Familie verbunden ist.


Quellen:

Verfasser dieser Ausarbeitung, Peter Geuer mit Verwendung von Originaltexten des Buches „100 Jahre Pfarrkirche St. Vinzentius in Oberaußem“ von Christian Kämmerling

Stadtarchiv der Kreisstadt Bergheim

Übersetzung durch Übersetzungsbüro Annette Hübner, Königsfarnweg 8, 18198 Kritzmow

Textergänzungen und Seitenlyout Ulrich Reimann